Bestattungsarten

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Bestattungsarten, der Erdbestattung und der Feuerbestattung. Bei einer Erdbestattung wird der Körper des Verstorbene in einem Sarg bestattet. Bei der Feuerbestattung erfolgt die Kremation des Sarges mit dem Verstorbenen.

Bei der Beisetzung von Sarg oder Urne gibt es viele verschiedene Möglichkeiten.

Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg für eine festgelegte Ruhezeit in der Erde beigesetzt. Der Sarg soll aus Vollholz bestehen und muss so gefertigt sein, dass er einige Zeit dem auf ihm lastenden Erddruck standhalten kann.

Auf den Kasseler Friedhöfen besteht eine Ruhefrist für Särge von 20 Jahren. Hierfür stellt die Friedhofsverwaltung mehrere Grabarten zur Verfügung.

Reihengrab

20 Jahre Laufzeit, kann auf Wunsch fünf Jahre länger gepflegt werden.

Wahlgrab

30 Jahre Laufzeit als einzel- oder mehrstelliger Platz, kann verlängert werden. Es können bis zu zwei Urnen pro Stelle zusätzlich beigesetzt werden.

Friedpark

30 Jahre Laufzeit. Vorgaben wie Wahlgrab ohne Gestaltungsmöglichkeit.

Mausoleum

50 Jahre Laufzeit. Nutzungsfrist kann verlängert werden. Für acht Särge und unbegrenzt Urnen.

Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg für eine, von dem jeweiligen Friedhofsträger, festgelegte Ruhezeit in der Erde beigesetzt. Der Sarg soll aus Vollholz bestehen und muss so gefertigt sein, dass er nach der Beisetzung einige Zeit dem auf ihm lastenden Erddruck standhalten kann.

Auf den Kasseler Friedhöfen besteht eine Ruhefrist für Särge von 20 Jahren. Hierfür stellt die Friedhofsverwaltung mehrere Grabarten zur Verfügung.

Reihengrab

20 Jahre Laufzeit, kann auf Wunsch fünf Jahre länger gepflegt werden.

Wahlgrab

30 Jahre Laufzeit als einzel- oder mehrstelliger Platz, kann verlängert werden. Es können bis zu zwei Urnen pro Stelle zusätzlich beigesetzt werden.

Friedpark

30 Jahre Laufzeit. Vorgaben wie Wahlgrab ohne Gestaltungsmöglichkeit.

Mausoleum

50 Jahre Laufzeit. Nutzungsfrist kann verlängert werden. Für acht Särge und unbegrenzt Urnen.

Feuerbestattung

Neben der Erdbestattung ist die Verbrennung (Kremierung) eines Verstorbenen die zweite Bestattungsart, die in unserem Kulturkreis Verwendung findet. Der Verstorbene wird hierbei mit dem Sarg in einem Krematorium verbrannt. Für die Verbrennung ist die schriftliche Willensbekundung des Verstorbenen oder die Bestimmung durch die Angehörigen notwendig. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich. Die Feuerbestattung eröffnet umfangreiche Möglichkeiten für die Beisetzung der Asche eines Verstorbenen. Diese Vielfalt an Möglichkeiten ist mit einer der Gründe, warum viele Menschen heute eine Feuerbestattung wählen.

Übrigens: Im Rahmen der Bestattungsvorsorge kann der Verstorbene zu Lebzeiten festlegen, dass er eine Feuerbestattung wünscht. Der Bestatter ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, eine Feuerbestattung zu veranlassen.

Auf den Kasseler Friedhöfen besteht eine Ruhefrist für Urnen von 20 Jahren. Hierfür stellt die Friedhofsverwaltung mehrere Grabarten zur Verfügung.

Urnenreihe

20 Jahre Laufzeit, kann auf Wunsch fünf Jahre länger gepflegt werden

Urnenkulturgrab

Eine Besonderheit der Kasseler Friedhofsverwaltung: historische, unter Denkmalschutz stehende Grabstätten.

Urnengemeinschaftsgrab

20 Jahre Laufzeit. Keine Pflegeverpflichtung

Urnenwahlgrab

25 Jahre (zwei Stellen) oder 30 Jahre (vier Stellen) Laufzeit. Nutzungsfrist kann verlängert werden.

Friedpark

Wie Urnenwahlgräber jedoch keine Pflege möglich.

Anonym

20 Jahre Laufzeit. Grablage wird nicht bekanntgegeben.

Feuerbestattung

Neben der Erdbestattung ist die Verbrennung (Kremierung) eines Verstorbenen die zweite Bestattungsart, die in unserem Kulturkreis Verwendung findet. Der Verstorbene wird hierbei mit dem Sarg in einem Krematorium verbrannt. Für die Verbrennung ist die schriftliche Willensbekundung des Verstorbenen oder die Bestimmung durch die Angehörigen notwendig. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich. Die Feuerbestattung eröffnet umfangreiche Möglichkeiten für die Beisetzung der Asche eines Verstorbenen. Diese Vielfalt an Möglichkeiten ist mit einer der Gründe, warum viele Menschen heute eine Feuerbestattung wählen.

Übrigens: Im Rahmen der Bestattungsvorsorge kann der Verstorbene zu Lebzeiten festlegen, dass er eine Feuerbestattung wünscht. Der Bestatter ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, eine Feuerbestattung zu veranlassen.

Auf den Kasseler Friedhöfen besteht eine Ruhefrist für Urnen von 20 Jahren. Hierfür stellt die Friedhofsverwaltung mehrere Grabarten zur Verfügung.

Urnenreihe

20 Jahre Laufzeit, Kann auf Wunsch fünf Jahre länger gepflegt werden

Urnenkulturgrab

Eine Besonderheit der Kasseler Friedhofsverwaltung: historische, unter Denkmalschutz stehende Grabstätten.

Urnengemeinschaftsgrab

20 Jahre Laufzeit. Keine Pflegeverpflichtung

Urnenwahlgrab

25 Jahre (zwei Stellen) oder 30 Jahre (vier Stellen) Laufzeit. Nutzungsfrist kann verlängert werden.

Friedpark

Wie Urnenwahlgräber jedoch keine Pflege möglich.

Anonym

20 Jahre Laufzeit. Grablage wird nicht bekanntgegeben.

Naturbestattung

Unter einer Naturbestattung versteht man die Beisetzung der Asche eines Verstorbenen an einem Baum in einem dafür vorgesehenen Waldstück.

Die Pflege des Grabes wird hierbei ausschließlich der Natur überlassen und eine Kennzeichnung erfolgt meist nur in Form eines kleinen Namensschildes am Baum.

In Deutschland gibt es mehrere Anbieter, die Natur- oder Baumbestattungen ermöglichen.

Zu den größten zählen FriedWald® und RuheForst®. Mittlerweile gibt es aber auch Städte und Gemeinden, die kleine Waldstücke für Baumbestattungen zur Verfügung stellen. Auf manchen Friedhöfen werden auch so genannte Friedparkgräber angeboten, die einen naturähnlichen Charakter besitzen. Im Gegensatz zu den Waldbestattungen ist in einem Friedparkgrab auch eine Erdbestattung möglich. Näheres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.

FriedWald Reinhardswald

Der etwa 30 Kilometer von Kassel entfernte FriedWald Reinhardswald ist der älteste FriedWald in Deutschland und mit einer Fläche von 116 Hektar nach wie vor der größte FriedWald.

RuheForst im Stiftswald Kaufungen

Nur wenige Kilometer östlich von Kassel, oberhalb von Kaufungen ist der Bestattungswald zu finden.

RuhWald Burg Sichelnstein

Nicht weit von Kassel entfernt befindet sich der RuhWald Burg Sichelnstein in Staufenberg (Südniedersachen).

Waldruhe Schäferberg

Im Ortsteil Schäferberg der Gemeinde Espenau bei Kassel liegt die Waldruhe Schäferberg.

Naturbestattung

Unter einer Naturbestattung versteht man die Beisetzung der Asche eines Verstorbenen an einem Baum in einem dafür vorgesehenen Waldstück.

Die Pflege des Grabes wird hierbei ausschließlich der Natur überlassen und eine Kennzeichnung erfolgt meist nur in Form eines kleinen Namensschildes am Baum.

In Deutschland gibt es mehrere Anbieter, die Natur- oder Baumbestattungen ermöglichen.

Zu den größten zählen FriedWald® und RuheForst®. Mittlerweile gibt es aber auch Städte und Gemeinden, die kleine Waldstücke für Baumbestattungen zur Verfügung stellen. Auf manchen Friedhöfen werden auch so genannte Friedparkgräber angeboten, die einen naturähnlichen Charakter besitzen. Im Gegensatz zu den Waldbestattungen ist in einem Friedparkgrab auch eine Erdbestattung möglich. Näheres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.

FriedWald Reinhardswald

Der etwa 30 Kilometer von Kassel entfernte FriedWald Reinhardswald ist der älteste FriedWald in Deutschland und mit einer Fläche von 116 Hektar nach wie vor der größte FriedWald.

RuheForst im Stiftswald Kaufungen

Nur wenige Kilometer östlich von Kassel, oberhalb von Kaufungen ist der Bestattungswald zu finden.

RuhWald Burg Sichelnstein

Nicht weit von Kassel entfernt befindet sich der RuhWald Burg Sichelnstein in Staufenberg (Südniedersachen).

Waldruhe Schäferberg

Im Ortsteil Schäferberg der Gemeinde Espenau bei Kassel liegt die Waldruhe Schäferberg.

Seebestattung

Eine Seebestattung setzt im Regelfall den schriftlichen Wunsch des Verstorbenen oder eines nahen Angehörigen hierfür voraus.

Seebestattungen sind in Deutschland in der Nord- und Ostsee an festgelegten Plätzen möglich und dürfen nur durch zugelassene Seebestattungsreedereien durchgeführt werden. Die Asche des Verstorbenen wird in einer wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben. Die Beisetzung kann in aller Stille erfolgen oder durch Angehörige begleitet werden.

Seebestattung

Eine Seebestattung setzt im Regelfall den schriftlichen Wunsch des Verstorbenen oder eines nahen Angehörigen hierfür voraus.

Seebestattungen sind in Deutschland in der Nord- und Ostsee an festgelegten Plätzen möglich und dürfen nur durch zugelassene Seebestattungsreedereien durchgeführt werden. Die Asche des Verstorbenen wird in einer wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben. Die Beisetzung kann in aller Stille erfolgen oder durch Angehörige begleitet werden.

Alternative Bestattungen

Über die Grenzen Deutschlands hinaus sind auch andere Möglichkeiten der Bestattung/Verwendung der Aschen von Menschen möglich:

Verstreuung der Asche auf einer Wiese

Verstreuung der Asche aus der Luft
(Ballon oder Hubschrauber)

Herstellung eines Diamanten

Beisetzung von Teilen der Asche im Weltall

Körperspende an medizinische Hochschulen

Kryonik
(das Einfrieren bei Tiefsttemperatur)

Alternative Bestattungen

Über die Grenzen Deutschlands hinaus sind auch andere Möglichkeiten der Bestattung/Verwendung der Aschen von Menschen möglich:

Verstreuung der Asche auf einer Wiese

Verstreuung der Asche aus der Luft
(Ballon oder Hubschrauber)

Herstellung eines Diamanten

Beisetzung von Teilen der Asche im Weltall

Körperspende an medizinische Hochschulen

Kryonik
(das Einfrieren bei Tiefsttemperatur)

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