Fragen an Ihren Bestatter
FAQ
Eine Frage, die wir sehr häufig so gestellt bekommen. Eine pauschale Antwort darauf muss lauten, ca. 2.000 Euro bis über 10.000 Euro. Es kann aber auch mehr oder weniger sein, je nach den Wünschen und bestellten Leistungen der Auftraggeber.
Grundsätzlich ist ein Sarg notwendig, der mit dem Verstorbenen auch verbrannt wird. Das Holz des Sarges wird für den Kremationsvorgang benötigt.
Das Recht, sich auf bestimmten Friedhöfen bestatten zu lassen, hängt von den Regelungen in der jeweiligen Friedhofssatzung ab. Nicht alle Friedhöfe, vor allem kleinere Vorort- oder Dorffriedhöfe, lassen die Beisetzung von Ortsfremden zu.
Im Regelfall sind kleinere Beigaben in Form von Bildern, Briefen, Tüchern oder Kissen, aber auch Kuscheltieren möglich. Von Gegenständen, die sich nicht im Boden zersetzen können, Schadstoffe enthalten oder aber auch in ihrer Größe nicht angemessen sind, sollte man Abstand nehmen.
Das hessische Bestattungsgesetz sieht hierfür (wie die meisten anderen Bestattungsgesetze auch) einen Zeitraum von 36 Stunden vor. In besonderen Fällen kann die zuständige Ordnungsbehörde aber auch eine Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Frist erteilen.
Grundsätzlich ja. Einschränkungen können durch den jeweiligen Friedhof oder ein Krematorium gegeben werden.
Auch hier gilt: grundsätzlich ja. Zum einen ist dies laut Gesetz so vorgeschrieben, zum anderen lassen die Öfen der deutschen Krematorien nur die Verbrennung eines Sarges zur selben Zeit zu.
Ja. Bei der Verbrennung eines Verstorbenen begleitet ihn ein kleiner Schamottestein mit dem Namen des Krematoriums und einer einmalig vergebenen Nummer. Dieser Stein identifiziert später die Asche. Die Menge an Asche, die am Ende übrig bleibt, ist gerade so viel, dass eine Aschenkapsel etwa zu 4/5 gefüllt ist. Das entspricht einem Gewicht von ca. vier bis fünf Kilogramm.
Nein. Nach geltendem deutschen Recht muss eine Urne auf einem Friedhof oder einer genehmigten Alternativfläche beigesetzt werden. Dazu zählen z.B. Naturbestattungen oder Seebestattungen.
Die offene Verstreuung von Asche ist nur auf Friedhöfen möglich, die über eine Streuwiese verfügen und diese Form der Beisetzung anbieten. Die Kasseler Friedhofsverwaltung besitzt auf ihren Friedhöfen bisher noch keine Aschwiese.
Nein, wir berechnen Ihnen nur erbrachte Leistungen. Bei Pauschalangeboten bezahlt man oft für Leistungen, die nicht gewünscht oder benötigt wurden. Außerdem geht die Transparenz bei Pauschalpreisen verloren, da man keine einzelnen Positionen der Leistungsübersicht vergleichen kann.
In erster Linie persönliche Dokumente, Versicherungs- und Mitgliedsnachweise.
Eine genaue Auflistung finden Sie in unserer Checkliste, die Sie bei uns herunterladen können.
Zum Thema Bestattungsvorsorge haben wir ein Infoblatt erstellt, das Sie ebenfalls herunterladen können.
Zu Lebzeiten darf nur der Treugeber auf seine Treuhandeinlage zugreifen.
Im Falle des Todes sind wir als benannter Bestatter berechtigt, die Treuhandeinlage, gegen Vorlage einer Sterbeurkunde, abzurufen.
Schon in der Frühgeschichte des Menschen wurden Verstorbene an einem dafür festgelegten Ort beigesetzt. In Israel hat man in Höhlen Hinweise gefunden, die auf Bestattungen vor über 90.000 Jahren hinweisen. In der Frühzeit Mitteleuropas wurden Verstorbene dann vermehrt verbrannt und in Urnen beigesetzt. Erst im Ägypten zur Zeit der Pharaonen wurden vor allem die herrschenden Dynastien in immer größer werdenden Grabmälern als Körper beigesetzt, da man davon ausging, dass der Mensch im Leben nach dem Tod seinen Körper benötigen würde. Zur Zeit des römischen Reiches wurde vor allem von der gut betuchten Oberschicht in der Bevölkerung die Feuerbestattung favorisiert. Mit Einsetzen des Christentums lehnten immer mehr Menschen die Feuerbestattung ab, vermutlich, weil Jesus auch nicht verbrannt wurde und nur so zum Himmel auffahren konnte. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in Europa wieder Wünsche nach einer Feuerbestattung laut, da man fürchtete, dass der Platz für Erdbestattungsgräber auf den Friedhöfen knapper zu werden drohte und so wurde in Deutschland in 1878 das erste „moderne“ Krematorium in Gotha in Betrieb genommen. Auch wenn die anfänglichen Verbrennungszahlen noch sehr niedrig lagen und die Verstorbenen über große Strecken nach Gotha überführt werden mussten, hat sich mittlerweile die Feuerbestattung als zweite Bestattungsform in unserem Kulturkreis wieder etablieren können. Deutschland verfügt heute über mehr als 140 Krematorien.
Wir in der Schule: Fragerunden für Schüler/innen und Ausbildungsbetriebe
Pflegeschulen fragen immer wieder bei uns an, ob wir vor Auszubildenden oder Pflegekräften in Krankenhäusern und Altenheimen zum Thema „Was passiert eigentlich mit einem Menschen, nachdem er gestorben ist?“ sprechen können. Mit unserer Erfahrung stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort. In einer lockeren Gesprächsrunde sind wir offen für alle ihre Fragen rund um Tod und Bestattung.
Menschen, die beruflich mit dem Tod in Berührung kommen, sind von Ihren Erlebnissen oft tief bewegt. Ihnen fällt es schwer, mit Ihren Emotionen zurechtzukommen; dies gilt nicht nur für Auszubildende.
Wenn Kinder oder Schwerverletzte sterben, dann müssen wir als Bestatter auch damit umgehen können. Wir berichten über unsere Wege, mit besonderen Situationen fertig zu werden – und helfen damit anderen Menschen, sich auf solche Situationen mental einzustellen und besser damit klarzukommen.
Darüber hinaus berichten wir über unsere Tätigkeiten als Bestatter. Dazu gehören technische Abläufe – wir erklären z.B., wie eine Verbrennung genau abläuft. Auch auf den ersten Blick profane Fragen beantworten wir gern. Wie sieht eigentlich ein Sarg von innen aus, wie ist er ausgestattet?
Mit unseren Antworten tragen wir dazu bei, den Beruf des Bestatters anderen Menschen näherzubringen.